Sparbrief

Zinsen langfristig festhalten

Fester Zeitraum, feste Zinsen

Der Zins ist zurück! Legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Zeit als Sparbrief bei Ihrer Volksbank in Ostwestfalen fest an. Beziehen Sie die vorab vereinbarten Zinsen schon mal in Ihre Zukunftsplanung mit ein, denn die sind Ihnen sicher. Wie hoch Ihre Erträge ausfallen, hängt von Ihrer Anlagesumme und Laufzeit ab.

Sie erhalten jährlich eine garantierte Zinsgutschrift. Am Ende der Laufzeit können Sie sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Rentabel und planbar anlegen

Mit unserem Sparbriefe legen Sie Ihr Geld rentabel an, und Sie wissen schon jetzt, wie viel Sie am Ende der Laufzeit an Zinsgutschrift erhalten.

  • Feste Laufzeiten
  • Variable Anlagesumme
  • Sichere Erträge und voller Kapitalschutz
  • Garantierter Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Unterliegt dem Einlagensicherungsschutz

Sparbrief Zinsen

Für die Laufzeit weniger als ein Jahr wählen Sie bitte unsere Festgeld-Anlage.

Anlagebetrag Laufzeit Sparbrief-Zins
Mindestanlage 2.500 EUR 1 Jahr 1,70 % (pro Jahr)
Mindestanlage 2.500 EUR 2 Jahre 1,25 % (pro Jahr)
Mindestanlage 2.500 EUR 3 Jahre 1,20 % (pro Jahr)
Mindestanlage 2.500 EUR 4 Jahre 1,15 % (pro Jahr)
Mindestanlage 2.500 EUR 5 Jahre 1,20 % (pro Jahr)
Mindestanlage 20.000 EUR 1 Jahr 1,95 % (pro Jahr)
Mindestanlage 20.000 EUR 2 Jahre 1,50 % (pro Jahr)
Mindestanlage 20.000 EUR 3 Jahre
1,45 % (pro Jahr)
Mindestanlage 20.000 EUR 4 Jahre 1,40 % (pro Jahr)
Mindestanlage 20.000 EUR 5 Jahre 1,45 % (pro Jahr)

Konditionen Stand Oktober 2024. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Sparbrief Zinsbonus für Mitglieder

Als Mitglied erhalten Sie einen Zinsbonus von + 0,20 % (pro Jahr) auf den Sparbrief-Zins. Damit Sie den Zinsbonus als Mitglied für Ihren Sparbrief abschließen können, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.

Häufige Fragen zum Sparbrief

Ist mein Sparbrief sicher?

Beim Sparbrief profitieren Sie nicht nur von einem festen Zins sondern auch von der hohen Sicherheit dieser Anlageform. Am Laufzeitende erhalten Sie in jedem Fall Ihre Erträge aus der Sparbrief-Anlage. Ihr Gewinn ist dadurch sicher für Sie planbar. Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit Ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH und die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Sicherungseinrichtung des BVR) gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in den genossenschaftlichen Finanzsektor. Beide Sicherungssysteme (gesetzliche Einlagensicherung und freiwillige Sicherungseinrichtung) ergänzen sich. Ihre Genossenschaftsbank ist diesen Einrichtungen angeschlossen.
Mehr zur Einlagensicherung

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden jährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank in Ostwestfalen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank in Ostwestfalen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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