Volksbank Stiftung

Für Bielefeld und den Kreis Gütersloh

Die Volksbank Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen, die in Bielefeld und im Kreis Gütersloh mit den Kommunen Gütersloh, Herzebrock, Langenberg-Benteler, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg-Bokel, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl und Versmold-Peckeloh ehrenamtlich tätig sind.

Mit unserer Stiftung wollen wir einen Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unserem Geschäftsgebiet leisten.

Stiftungszwecke

  • (1) Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • (3) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen
  • (4) Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • (5) Förderung von Kunst und Kultur
  • (7) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • (8) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • (21) Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)

Vorstand und Kuratorium

Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern

  • Michael Deitert, Vorsitzender
  • Thomas Mühlhausen

Das Kuratorium besteht aus 9 Mitgliedern

  • Kai Schwartz (Vorsitzender)
  • Sebastian Siefert (stellvertretender Vorsitzender)
  • Simone Grachtrup
  • Friedrich-Wilhelm Haver-Rassfeld
  • Marion Hellweg
  • Petra Holländer
  • Elke Pauly-Teismann
  • Diana Uffmann
  • Benedikt Weiling

Förderantrag stellen

Mit folgendem Formular stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung bei der Volksbank Stiftung. Bitte fügen Sie Ihrem Förderantrag einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) oder Feststellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre) des Finanzamtes bei.

Ein Freistellungsbescheid wird nicht anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach § 60 a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt § 63 Abs. 5 AO.

Alternativ können Sie Ihren Förderantrag auch online stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter stiftung@volksbankinostwestfalen.de zur Verfügung.

Projekte

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Auswahl der Projekte, die von der Volksbank Stiftung in Bielefeld und im Kreis Gütersloh unterstützt wurden.