Jugend-Musikwettbewerb im Mühlenkreis

Ein Wettbewerb der Volksbanken und Musikschulen

Musik macht Spaß - zu Hause, in der Schule, vor allem aber in der Gruppe. Deshalb fördern die Volksbanken im Mühlenkreis in Zusammenarbeit mit den örtlich ansässigen Musikschulen das Musizieren von jungen Menschen.

Der Jugend-Musikwettbewerb 2024 ist beendet.

Der Jugend-Musikwettbewerb

Die Volksbanken im Mühlenkreis führen den Jugend-Musikwettbewerb zum 32. Mal durch. Die Schirmherrschaft übernimmt Ali Dogan, der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke.

Von einer ausgewählten Jury werden neben instrumentalem Können und Stilsicherheit auch euer Auftreten, eure Spielfreude und eure Kreativität bewertet. Die Volksbanken im Mühlenkreis stiften Geldpreise im Gesamtwert von 5.000 Euro - mitmachen lohnt sich!   

Der Wettbewerb 2024 gliedert sich in diese Sparten

  1. Solo Klavier
  2. Solo alle Instrumente inkl. Gesang (Erwachsenen Begleitung oder Playalong zugelassen)
  3. Kammermusik Klassik (Ohne Dirigat, keine Stimmverdoppelung, 3 bis 5 Teilnehmer)
  4. Duo alle Genres

Die Altersstufen

Es gilt das Durchschnittsalter der jeweiligen Gruppe am Veranstaltungstag.

  1. 8 - 10 Jahre
  2. 11 - 13 Jahre
  3. 14 - 16 Jahre und 17 - 21 Jahre

Spieldauer in den Altersstufen

  • Altersstufe 8 - 10 Jahre: 5 - 7 Minuten
  • Altersstufe 11 - 13 Jahre: 6 - 10 Minuten
  • Altersstufe 14 - 16 Jahre und 17 - 21 Jahre: 10 - 15 Minuten

 

Die Mindestspielzeit darf nicht unterschritten werden, ansonsten ist keine Preisvergabe möglich. Die Auswahl der Literatur ist freigestellt. Bitte nicht von kopierten Noten spielen. Ensembles dürfen mit dem gleichen Programm nur in einer Sparte starten. Jede/r Teilnehmer/in kann höchstens zweimal im Wettbewerb 2024 mitwirken.

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis einschließlich 21 Jahre, die ihren Wohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben.
  • Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Alle Preisträger sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
  • Bei Minderjährigen muss das Anmeldeformular von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.