Eine E-Rechnung ist seit 2025 eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Entscheidend ist, dass die Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und dadurch automatisch elektronisch verarbeitet werden können. Nur wenn diese technischen Anforderungen erfüllt sind, gilt ein Dokument rechtlich als E-Rechnung.
Für Unternehmen bedeutet das: Rechnungen müssen so erstellt und verarbeitet werden, dass die enthaltenen Daten digital ausgelesen und in Buchhaltungs- oder ERP-Systemen weiterverarbeitet werden können. Die E-Rechnung ist damit ein wichtiger Baustein für digitale Rechnungsprozesse, automatisierte Buchhaltung und effiziente Unternehmensabläufe.
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen elektronischen Formaten: Eine PDF-Rechnung per E-Mail gilt seit 2025 nicht als E-Rechnung, sondern nur als sonstige elektronische Rechnung. Das gilt auch für Dateiformate wie .tif, .jpeg oder .docx. Diese Formate sind zwar digital, enthalten aber in der Regel keine strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungsdaten. Für eine echte E-Rechnung ist deshalb ein standardisiertes, maschinenlesbares Format erforderlich.
Kurz erklärt:
- E-Rechnung = strukturierte, maschinenlesbare elektronische Rechnung
- PDF, JPG, TIFF oder DOCX = keine E-Rechnung im rechtlichen Sinn
- Ziel = automatische Verarbeitung, weniger manuelle Arbeit, mehr Effizienz