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Statue vor der Sparrenburg Bielefeld

Volksbank Stiftung

Die Volksbank Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen, die in Bielefeld und im Kreis Gütersloh mit den Kommunen Gütersloh, Herzebrock, Langenberg-Benteler, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg-Bokel, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl und Versmold-Peckeloh ehrenamtlich tätig sind.

Eine offene Hand, über der ein Kreis mit Euro-Symbol schwebt innerhalb eines Herz-Symbols

1,72 Mio. Euro Grundstockvermögen

Landkarten-Symbol mit kleiner Navigationsnadel daneben

Für die Region Bielefeld und Gütersloh

Stiftungszwecke

  • (1) Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • (3) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen
  • (4) Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • (5) Förderung von Kunst und Kultur
  • (7) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • (8) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • (21) Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)

Vorstand und Kuratorium

Drei Personen-Symbol

Der Vorstand

  • Michael Deitert, Vorsitzender
  • Thomas Mühlhausen
Drei Personen-Symbol

Das Kuratorium

  • Kai Schwartz (Vorsitzender)
  • Sebastian Siefert (stellvertretender Vorsitzender)
  • Simone Grachtrup
  • Friedrich-Wilhelm Haver-Rassfeld
  • Marion Hellweg
  • Petra Holländer
  • Elke Pauly-Teismann
  • Diana Uffmann
  • Benedikt Weiling

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Mit folgendem Formular stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung bei der Volksbank Stiftung. Bitte fügen Sie Ihrem Förderantrag einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) oder Feststellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre) des Finanzamtes bei.

Ein Freistellungsbescheid wird nicht anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach § 60 a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt § 63 Abs. 5 AO.

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Kinder und Lehrerin gärtnern in einem Hochbeet

Projekte

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Auswahl der Projekte, die von der Volksbank Stiftung in Bielefeld und im Kreis Gütersloh unterstützt wurden. 

Zu den Projekten

Weitere Stiftungen