Volksbank-Musikwettbewerb 2024

in Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Kreis Herford

Musik macht Spaß - zu Hause, in der Schule, vor allem aber in der Gruppe. Deshalb fördert die Volksbank in Ostwestfalen in Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Kreis Herford das Musizieren von jungen Menschen.

Der Volksbank-Musikwettbewerb 2024 ist beendet.

Der Volksbank-Musikwettbewerb

Die Volksbank in Ostwestfalen führt zum 29. Mal in Zusammenarbeit mit den Musikschulen Bünde, Enger-Spenge, Herford, Kirchlengern und Löhne einen Musikwettbewerb durch. Schirmherr ist auch in diesem Jahr der Landrat des Kreises Herford, Herr Jürgen Müller.

Die Volksbank in Ostwestfalen stiftet hierfür insgesamt 7.000,- Euro.

Der Wettbewerb 2024 umfasst diese Sparten

  1. Blockflöte (keine Solowertung)
  2. Blechblasinstrumente (keine Solowertung)
  3. Holzblasinstrumente (keine Solowertung)
  4. Schlagwerk (auch Drumset-Solo, Playalong zugelassen)
  5. Klavier Solo

Es sind zugelassen:

  • Für die Sparten 1 bis 4 sind Solokonzerte mit Begleitung möglich, werden aber insgesamt als Ensembleleistung gewertet. Deshalb müssen auch die Begleiter*innen die Kriterien des Wettbewerbs erfüllen. Lehrkräfte, (Jung)Studenten und Profis sind für die Begleitung nicht zugelassen.
  • Werke für Gruppen (mit gleichen oder unterschiedlichen Instrumenten) von 2 - 9 Teilnehmern.
  • Playalong ist nicht zugelassen, Ausnahme: Drumset-Solo (Drumset Stimme darf auf dem Playalong nicht hörbar sein)

Altersgruppen und Spieldauer

Altersgruppe Spieldauer
1. bis 9 Jahre
Vorspielzeit bis 6 Minuten
2. 10 - 12 Jahre Vorspielzeit 4 - 6 Minuten
3. 13 - 16 Jahre Vorspielzeit 6 - 10 Minuten
4. 17 - 21 Jahre Vorspielzeit 8 - 10 Minuten

In jeder Altersgruppe und Sparte werden Geldpreise zur Verfügung gestellt.

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis einschließlich 21 Jahre, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben oder die eine der oben genannten Musikschulen besuchen.
  • Die Altersgruppe ergibt sich aus dem Durchschnittsalter der Teilnehmer am Wettbewerbstag.
  • Jeder Teilnehmer kann höchstens zweimal am Wettbewerb 2024 mitwirken.
  • Alle Preisträger sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Preise und Urkunden. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
  • Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.