Volksbank-Musikwettbewerb 2024
in Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Kreis Herford
Musik macht Spaß - zu Hause, in der Schule, vor allem aber in der Gruppe. Deshalb fördert die Volksbank in Ostwestfalen in Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Kreis Herford das Musizieren von jungen Menschen.
Der Volksbank-Musikwettbewerb 2024 ist beendet.
Der Volksbank-Musikwettbewerb
Die Volksbank in Ostwestfalen führt zum 29. Mal in Zusammenarbeit mit den Musikschulen Bünde, Enger-Spenge, Herford, Kirchlengern und Löhne einen Musikwettbewerb durch. Schirmherr ist auch in diesem Jahr der Landrat des Kreises Herford, Herr Jürgen Müller.
Die Volksbank in Ostwestfalen stiftet hierfür insgesamt 7.000,- Euro.
Der Wettbewerb 2024 umfasst diese Sparten
- Blockflöte (keine Solowertung)
- Blechblasinstrumente (keine Solowertung)
- Holzblasinstrumente (keine Solowertung)
- Schlagwerk (auch Drumset-Solo, Playalong zugelassen)
- Klavier Solo
Es sind zugelassen:
- Für die Sparten 1 bis 4 sind Solokonzerte mit Begleitung möglich, werden aber insgesamt als Ensembleleistung gewertet. Deshalb müssen auch die Begleiter*innen die Kriterien des Wettbewerbs erfüllen. Lehrkräfte, (Jung)Studenten und Profis sind für die Begleitung nicht zugelassen.
- Werke für Gruppen (mit gleichen oder unterschiedlichen Instrumenten) von 2 - 9 Teilnehmern.
- Playalong ist nicht zugelassen, Ausnahme: Drumset-Solo (Drumset Stimme darf auf dem Playalong nicht hörbar sein)
Altersgruppen und Spieldauer
Altersgruppe | Spieldauer |
---|---|
1. bis 9 Jahre |
Vorspielzeit bis 6 Minuten |
2. 10 - 12 Jahre | Vorspielzeit 4 - 6 Minuten |
3. 13 - 16 Jahre | Vorspielzeit 6 - 10 Minuten |
4. 17 - 21 Jahre | Vorspielzeit 8 - 10 Minuten |
In jeder Altersgruppe und Sparte werden Geldpreise zur Verfügung gestellt.
Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis einschließlich 21 Jahre, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben oder die eine der oben genannten Musikschulen besuchen.
- Die Altersgruppe ergibt sich aus dem Durchschnittsalter der Teilnehmer am Wettbewerbstag.
- Jeder Teilnehmer kann höchstens zweimal am Wettbewerb 2024 mitwirken.
- Alle Preisträger sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Preise und Urkunden. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
- Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.