- Verbrauchsorientierter Ausweis
- Bedarfsorientierter Ausweis
- Gütesiegel für Ihre 4 Wände
Der Energieausweis
Energiespar-Potenzial erkennen
Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes und schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Ihr Vorteil mit einem Gebäude-Energieausweis
Bundestag und Bundesrat haben die Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert und verabschiedet. Ganz unwissenschaftlich gesprochen geht es darum, Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes und Impulse zur Energieeinsparung im Gebäudebereich zu geben. Der hierfür entwickelte Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schafft: Mieter und Käufer bekommen so erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen. Energiesparende Bauweisen führen zu einer Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen und steigern den Wert des Gebäudes: Damit wird die Energieeffizienzklasse zum Gütesiegel für Ihre 4 Wände.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Für Neubauten ist ein Energieausweis heute schon Pflicht. Wenn Sie ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten möchten, welches bis 1965 fertig gestellt wurde, müssen Sie Interessenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung.
Tipp:
Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Einheiten, die 1977 und später erbaut wurden, wurde bereits beim Bauantrag ein Wärmeschutznachweis erstellt und geprüft. Dieser kann von einem Sachverständigen "umgeschrieben" werden, ein neuer Bedarfsausweis muss somit nicht berechnet werden. Das spart Kosten.
Ausweis-Arten
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Der verbrauchsorientierte Ausweis dokumentiert lediglich den Energieverbrauch mittels Rechnungen der letzten 3 Jahre.
- Beim bedarfsorientierten Energieausweis hingegen wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand von Plänen, Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet. Das individuelle Nutzerverhalten wird hier nicht berücksichtigt.
Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von Punkten wie Baujahr, Anzahl der Wohnungen im Objekt ab. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Energieberater. Das kann ein Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker mit entsprechender Weiterbildung, Architekt oder Ingenieur mit entsprechender Zusatzqualifikation sein.
Wichtig für Sie
Der bedarfsorientierte Ausweis ist wesentlich aussagekräftiger, weil zur Ermittlung der Kennziffer ausschließlich bauliche Faktoren herangezogen werden. Nur so erfahren Sie, wie es um die Energieeffizienz Ihres Eigenheims bestellt ist.
Kosten
Wer erstellt den Energieausweis und was kostet dieser?
Das Verfahren zur Erlangung eines Energieausweises ist denkbar einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller. Interessierte Gebäudebesitzer können auf der Website der „dena“ (Deutsche Energieagentur) mit Hilfe des Suchformulars Energieausweis-Aussteller in Ihrer Region finden. Die Kosten für den Energieausweis sind nicht festgelegt und werden durch den Aussteller und den Eigentümer entsprechend dem Aufwand für das Gebäude vereinbart. Wichtig ist, dass der Betrag im Vorfeld schriftlich festgelegt wird!
Die Kosten können (unverbindlich) betragen:
- für einen Verbrauchsausweis ca. 40,00 - 60,00 Euro
- für einen Bedarfsausweis ca. 80,00 - 120,00 Euro
Der Ausweis gilt zehn Jahre.
Bereits erstellte Energiepässe (z. B. dena-Energiepass) und Energiebedarfsausweise gelten auch nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV für maximal 10 Jahre weiter, wenn sie alle Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen.