Bankgarantie und Dokumentengeschäft

Eine Bankgarantie sichert vertraglich zugesagte Leistungen ab und sorgt so für einen reibungslosen internationalen Handel. Mit unseren Dokumentenakkreditiven geben Sie Ihren Geschäftspartnern im Ausland eine gesicherte Basis für eine professionelle Abwicklung des Liefergeschäftes.

Akkreditive

Unter einem Dokumentenakkreditiv versteht man das Zahlungsversprechen – vom Grundgeschäft losgelöst – einer Bank (der sog. Eröffnungsbank), auf Rechnung ihres Kunden (des Akkreditiv-Auftraggebers = Importeur) an einen Dritten (den Akkreditiv-Begünstigten = Exporteur) eine Leistung (z.B. Zahlung oder Akzeptierung eines Wechsels) zu erbringen, wenn die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt worden sind.

Tritt eine andere Bank durch Abgabe einer sog. Akkreditivbestätigung der Verpflichtung der Eröffnungsbank bei, haftet sie dem Begünstigten zusätzlich für die Zahlung aus dem Akkreditiv.

Dokumentenakkreditive werden im internationalen Handel zur Sicherung der Lieferung und der Zahlung vereinbart, sie werden üblicherweise unwiderruflich erstellt und den „Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten Akkreditive“ (ERA 600) der Internationalen Handelskammer, Paris.

Für Importe erstellen wir in Ihrem Auftrag eigene Akkreditive, bei Exporten avisieren wir Ihnen im Ausland zu Ihren Gunsten erstellte Akkreditive und beraten Sie bezüglich der Akkreditivbedingungen.

Über weitere Details informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Akkreditivbestätigung

Wenn Sie bei Ihren Exportgeschäften zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank Sicherheit wünschen, können Sie mit dem Importeur die Stellung eines bestätigten Akkreditivs vereinbaren und wir im Auftrag der eröffnenden Bank unter Umständen eine Bestätigung des Akkreditivs vornehmen. Sie erhalten dann neben den Zahlungsansprüchen gegen die eröffnende Bank auch solche gegen uns als bestätigende Bank und sichern sich somit auch gegen das Länderrisko ab.

Ankaufszusage

Möchten Sie als Exporteur trotzdem die Mithaftung seiner Hausbank, besteht die Möglichkeit einer "Ankaufszusage", (silent confirmation) welche in einem separaten Vertrag festgehalten wird. Die Ankaufzusage hat die Wirkung wie eine Akkreditivbestätigung.

Akkreditiv-Komplett-Service

Sie kümmern sich um Ihre Handelsgeschäfte und wir um die entsprechenden Formalitäten. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Spezialisten bei der Erstellung und Bestellung von akkreditivkonformen Dokumenten.

Leistungsumfang

  • Prüfung des Akkreditivtextes
  • Unterstützung bei der Anpassung von Akkreditvänderungen
  • Fachgerechte Erstellung der benötigten Dokumente
  • Abstimmung mit der entsprechenden Spedition und der Versicherungsgesellschaft
  • Legalisierung bei IHK und Botschaften
  • Überwachung der Zahlungseingänge

Sie haben Fragen zu Dokumentenakkreditiven? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.

 

Inkasso

Für Importeure

Sie haben mit Ihrem Geschäftspartner die Zahlungsbedingung Import-Inkasso vereinbart. Entsprechend dieser Vereinbarung erhalten wir von der Bank Ihres Partners die Dokumente. Der Importeur erhält die Ware nur gegen Zahlung – Zug um Zug.

Für Exporteure

In Ihrem Auftrag ziehen wir den Gegenwert von Export-Dokumenten oder Wechseln ein – entsprechend der zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Beachten Sie hierbei, dass Ihre Volksbank in Ostwestfalen eG nicht für die Zahlung und/oder die Akzeptierung der Dokumente einsteht

  • Sicherer als ein einfaches Zahlungsversprechen
  • Ein guter Kompromiss, wenn der Importeur kein Akkreditiv wünscht
  • Sichere Abwicklung dank einheitlicher Richtlinien für das Inkasso
  • Der Importeur erhält bei Vereinbarung der richtigen Dokumente die Ware nur bei Zahlung
  • Gegenfinanzierung eines akzeptierten Wechsels möglich 

Gegenüber dem Akkreditiv hat das Inkasso für den Importeur den Vorteil, dass dadurch seine Bonität nicht belastet wird.

Sie haben Fragen zum Thema Dokumenteninkasso? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.

Garantien

Bankgarantien sind aus dem internationalen Wirtschaftsverkehr nicht mehr wegzudenken.
Für die Geschäftspartner ist es oft schwierig, Bonität und Leistungsfähigkeit der anderen Seite zu beurteilen. In Form von direkten oder indirekten Bankgarantien können zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Vermeidung finanzieller Nachteile vereinbart werden.

Die ausstellende Bank legt ein Zahlungsversprechen an den Begünstigten heraus, auf erste schriftliche Anforderung zu zahlen, sofern die in der Garantie beschriebene Leistung nicht erbracht wird. Die Abstraktheit der Garantie lässt Einwendungen aus dem Grundgeschäft nicht zu.

Ob Teilsicherung oder Deckung des gesamten Auftragsablaufes: Garantien bieten sich für jede Phase an.

Übersicht der Garantiearten

Garantieart Verwendung Auftraggeber Begünstigter
Bietungsgarantie
(bid bond)
Bei internationalen Ausschreibungen (in der Regel indirekte Garantie) über ein bis fünf Prozent des Angebotsbetrages üblich Exporteur Importeur
An- oder Vorauszahlungsgarantie (advance payment guarantee) Garantie für die vom Käufer zu leistende Anzahlung oder Vorauszahlung über die Sicherung der Rückzahlung bei Nichterbringung der Leistung (Lieferung der Ware) in Höhe des Anzahlungs-/ Vorauszahlungsbetrages Exporteur Importeur
Vertragserfüllungs-Garantie (performance guarantee) Liefer- und Leistungsgarantie, üblicherweise in Höhe von 10 bis 15 Prozent des Auftragsbetrages Exporteur Importeur
Gewährleistungsgarantie (warranty guarantee) Sicherheit für der vertraglichen Gewährleistungspflichten bis zehn Prozent des Auftragswertes Exporteur Importeur
Zahlungsgarantie (payment guarantee) Sicherung der Zahlung des Vertragsgegenwertes bis zu 100 Prozent der Vertragssumme Exporteur Importeur