Vorsorgender Maklervertrag

Bei dem vorsorgenden Maklervertrag beauftragt der noch handlungsfähige Kunde die Spezialisten der GENO Immobilien GmbH mit einem Maklervertrag.  

Erst wenn der Generalbevollmächtigte sich durch eine General- und Vorsorgevollmacht ausweist, können die Spezialisten der GENO Immobilien GmbH aufgefordert werden, die Immobilie, z.B. im Pflegefall, zu veräußern.