Bei der vorsorgenden Vermögensverwaltung handelt es sich um eine „aufschiebend bedingte Vermögensverwaltung“. Sie startet erst, wenn der Generalbevollmächtigte sich durch eine General- und Vorsorgevollmacht ausweist und die Bank auffordert die Vermögensverwaltung zu starten.
Bis zu diesem Zeitpunkt trifft der kapitalmarktkundige/-begeisterte Depotkunde alle Einzelentscheidungen selber und wird hierbei von seinem Kundenbetreuer begleitet.
Die vorsorgende Vermögensverwaltung stellt daher eine hohe Entlastung für die Angehörigen dar. Der Depotkunde gibt in einer Lebensphase, in welcher er noch voll entscheidungsfähig ist, vor, wie sein Vermögen im Falle seiner Handlungsunfähigkeit durch den Vermögensverwalter angelegt werden soll.
Egal ob sich die Kunden für die „vorsorgende“ oder die „sofortige Vermögensverwaltung“ entscheiden, diese Dienstleistungen befriedigen die Bedürfnisse nach einer effizienten Vermögensstruktur, höchstmöglicher Transparenz und Bequemlichkeit ideal. Sie stellen daher sehr gute Lösungsansätze für eine altersgerechte Vermögensstruktur dar.
Die Volksbank bietet die Dienstleistung „individuelle Vermögensverwaltung“ bereits seit 16 Jahren erfolgreich an.