- Attraktive Steuervorteile
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Flexibel kombinierbar
Pensionszusage
Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden. Deshalb eignet sie sich insbesondere für die Versorgung Ihrer Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.
- Sie genießen attraktive Steuervorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Einsparung von Lohnnebenkosten möglich
- Sie erfüllen den gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Sie binden und motivieren qualifizierte Mitarbeiter
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
- Kombination mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung möglich
- Positive Bewertungen der R+V Lebensversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige. Das bedeutet: Als Arbeitgeber können Sie sich verpflichten, Ihrem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen. Für die Pensionszusage müssen Sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz Ihres Unternehmens bilden.
Wir empfehlen Ihnen, die versprochenen Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. So bauen Sie Kapital für die Altersversorgung Ihres Mitarbeiters auf, um Ihr Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Darüber hinaus werden mit der Pensionszusage ggf. verbundene Risiken, wie vorzeitig fällig werdende Auszahlungen, z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit, abgedeckt. Die Absicherung der Pensionsrückstellungen durch die Rückdeckungsversicherung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.